Schneekettenpflicht kann im Alpenraum kostspielig werden
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Wer sein Auto nicht auf winterliche Straßenverhältnisse einstellt, handelt nicht nur leichtsinnig – für ihn kann es auch teuer werden. Auf vielen Strecken im Alpenraum gilt eine Schneekettenpflicht, bei Verstößen werden saftige Bußgelder fällig. Viele Schneeketten erfüllen aber nicht die “Ö-Norm”, die in Österreich vorschreibt, dass man Strecken mit Schneekettenpflicht nur mit ausdrücklich zugelassenen Produkten befahren darf.
Eine neu entwickelte hybride Schneekette des Kettenspezialisten RUD, die “RUDmatic Hybrid”, vereint die Vorteile einer herkömmlichen Schneekette mit denen einer textilen Fahrhilfe – und erfüllt uneingeschränkt die strenge Ö-Norm und auch die CUNA-Norm für Schneeketten in Italien. Eine Kombination aus Stahl und Stoff sorgt dafür, dass die Ketten ein geringes Gewicht haben, aber über hohen Komfort bei der Montage verfügen. Ohne Haken oder Ösen wird die Schneekette einfach über das Laufrad gestülpt, ein Gummizug lässt sie leicht hinter den Reifen gleiten. Die Anpassung an die Reifenlauffläche erfolgt nach leicht durchzuführender Größeneinstellung. Da die Hybridkette nur sieben Millimeter Freigängigkeit im Radkasten hat, ist sie auf jedes Fahrzeug montierbar – auch wenn der Radkasten besonders eng ist. Die Kette lässt sich problemlos, je nachdem welche Achse angetrieben wird, vorne oder hinten, montieren. Infos und Bezugsquellen sind unter www.rud.com nachzulesen.
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Auf etlichen Strecken in den Alpenländern müssen Winterurlauber mit einer Schneekettenpflicht rechnen.
Foto: djd/RUD Ketten
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