Bahn unterliegt im Rechtsstreit um Hunsrückbahn
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Die Deutsche Bahn AG hat einen jahrelangen Rechtsstreit um die Instandhaltung der Hunsrückbahn verloren. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern mitteilte, müssen auch bei fehlender Wirtschaftlichkeit Strecken instandgehalten werden. Gegenstand des Verfahrens war die Hunsrückbahn zwischen Langenlonsheim und Hermeskeil. Die Bahn hatte die Teilstrecke Stromberg-Morbach im April 2003 wegen Sicherheitsmängeln gesperrt. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte den Konzern daraufhin aufgefordert, die Strecke wieder in einen befahrbaren Zustand zu versetzen. Dies hatte die Deutsche Bahn abgelehnt. Seitdem gibt es dort keinen Zugverkehr mehr. Dies sei nicht korrekt, urteilten die Bundesrichter.
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